Bis zu 11.350 Euro pro Berliner – und keine einzige neue Wohnung
Manchmal hilft es, Milliarden auf den Einzelnen herunterzubrechen. In Berlin geht es um die Vergesellschaftung von rund 220.000 bestehenden Wohnungen. Was die Entschädigung kosten könnte, ist hoch umstritten – die Spannbreite ist enorm:
- 8–18 Mrd. € — Schätzung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen" · ≈ 2.200–4.900 € je Berliner
- 13,5 Mrd. € — aktuelle Studie von IMK/Hans-Böckler-Stiftung (rund 210.000 Wohnungen) · ≈ 3.650 € je Berliner
- 28,8–36 Mrd. € — amtliche Schätzung des Berliner Senats zum Volksentscheid 2021 · ≈ 7.800–9.700 € je Berliner
- 42 Mrd. € — vom Rechnungshof Berlin 2026 anhand aktueller Bilanzwerte hochgerechnete Größenordnung · ≈ 11.350 € je Berliner
Die Größenordnung zeigt, worüber wir hier reden. Und bei allen Szenarien bleibt ein entscheidender Punkt: Am Ende gibt es keine einzige zusätzliche Wohnung. Rund 220.000 bestehende Wohnungen wechseln die Eigentums- und Bewirtschaftungsstruktur.
Das eigentliche Nadelöhr
Das Interessante: Selbst die aktuelle IMK-Studie, die eine Vergesellschaftung grundsätzlich für finanzierbar und als Instrument für bezahlbarere Mieten für sinnvoll hält, stellt fest: Den Wohnraummangel behebt sie nicht. Dafür braucht Berlin Neubau in großem Stil.
Genau das ist der Punkt: Die Vergesellschaftung verschiebt, wem 220.000 Wohnungen gehören. Das eigentliche Nadelöhr – zu wenige Wohnungen – rührt sie nicht an.
Und ein solcher Prozess bindet über Jahre politische Aufmerksamkeit, Verwaltung und juristische Kraft. Genau die fehlen dort, wo Berlin am dringendsten liefern muss.
Berlin braucht stabile und bezahlbare Mieten. Aber Berlin braucht vor allem eines: mehr Wohnungen.
Mehr zur rechtlichen und Standort-Dimension dieser Debatte habe ich nach dem Impuls von Dr. Christian Schede aufgeschrieben.